Leibeigenschaft in der BRD: vom Arrest zur Bewährungsstrafe

In diesem Blog wurder bereits früher über die Abenteuer dieses Totalverweigerers berichtet. Dem Dauerarrest bei der Bundeswehr folgte nun ein Verfahren mit einer allem Anschein nach erfreulich inkompetenten Staatsanwältin. In diesem Verfahren wurde der leibeigenschaftsunwillige Angeklagte nun zu einer Bewährungsstrafe und gemeinnütziger Arbeit verdonnert.

Natürlich ist der Staat nun in Berufung gegangen: schließlich geht es hier darum, das Eigentum der Regierung am Staatsbürger zu verteidigen. Dieses Eigentumsrecht ist für den deutschen Obrigkeitsstaat identitätsbestimmend, weshalb sich wohl auch immer ein autoritärer Nostalgiker finden wird, der es bis zum bitteren Ende verteidigt.

2 Kommentare »

  1. Kurzreporter sagte,

    Dezember 11, 2007 @ 3:02

    Ich finde das halb so wild, Bewährungsstrafe und Gemeinnützige Arbeit ist doch fast das Gleiche wie in der Bundeswehr (nur ohne Uniform)

  2. Abenteuer eines Totalverweigerers – letzter Akt? « Zwanglos - Weblog gegen Zwangsdienste sagte,

    März 31, 2008 @ 1:25

    [...] Totalverweigerer Alexander Hense hatte seinen vermutlich letzten Prozess wegen Fahnenflucht und wurde zu einer Geldstrafe von €1350 verurteilt. Inzwischen findet der Fall nicht nur in der Provinzpresse sondern auch in Spiegel Online Beachtung. [...]

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