Archiv fürDezember 19, 2007

Wirtschaftliche Leistung als Verbrechen

Die Badische Zeitung berichtet von einem Urteil gegen einen Zivildienstleistenden der ohne Erlaubnis die Arbeitsstelle wechselte. Der gelernte Handwerker hatte zunächst seinen Zivildienst in der Helios Klinik angetreten. Als ihm klar wurde, das er für die zugewiesene Tätigkeit nicht geeignet war, und ihm keine passenden Alternativen geboten wurden, verließ er die Zivildienststelle und arbeitete stattdessen in seinem erlernten Beruf.

Für seinen Ungehorsam wurde dieser Leibeigene nun zu einer dreimonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung und einer Buße von 1200 Euro verurteilt. Interessant ist hier, das Den Rest des Beitrags lesen »

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