Archiv fürApril 4, 2008

Wehrpflicht und Selbsteigentum

„Mit ihrem Eigentum kann eine Person machen was sie will: sie kann es benutzen, vermieten, verschenken, weitergeben, verkaufen oder sogar zerstören. Wenn jemand anderes nun ein Individuum davon abhalten darf, sein Eigentum den eigenen wünschen entsprechend zu nutzen, dann liegt ein Teil des Eigentumsrechts bei diesem Anderen. Wenn also der Abriss eines Hauses durch Denkmalschutzbestimmungen verhindert wird, dann übt die Regierung teilweise Eigentumsrechte an diesem Haus aus, da sie über dessen Verwendung mit entscheidet. Wenn die Regierung ein Individuum davon abhält, Kokain zu nehmen oder sich zu prostituieren, dan lässt sich ähnlich argumentieren, das sie Miteigentümerin and diesem Individuum geworden ist, da sie mit entscheidet wie es seinen Körper nutzen darf. Sklaverei und Wehrpflicht sind Beispiele für Fälle in denen andere Menschen fast vollständige Eigentumsansprüche gegenüber einer Person geltend machen, aber alle Verbote geben der Regierung zumindest partielle Eigentumsrechte über ihre Staatsbürger.“

John Meadowcroft in Den Rest des Beitrags lesen »

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